Abnahme von Sondereigentum in Hamburg
Die Abnahme von Sondereigentum, zu der Sie als zukünftiger Eigentümer rechtlich verpflichtet sind, ist ein wichtiger Punkt, um die Qualität der gekauften Immobilie in Hamburg festzustellen. Zur Abnahme muss das sogenannte Werk vertragsgemäß, rechtzeitig und im Wesentlichen frei von Mängeln hergestellt sein. Aufgrund meiner mehrjährigen Berufserfahrung in der Bau- und Projektleitung kenne ich die Vorgehensweisen verschiedener Bauträger und Bauunternehmen und begleite Sie umfassend während der Abnahme Ihres Sondereigentums. Selbstverständlich übernehme ich auf Wunsch außerdem die Begleitung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum im Raum Hamburg und sichere Sie somit umfassend gegen juristische und finanzielle Nachteile ab.
Als unabhängiger Bausachverständiger biete ich Ihnen neben der Begleitung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum in Hamburg ein breites Spektrum gutachterlicher Leistungen im Bauwesen:
- Schadensbegutachtung
- Bewertung von Ausführungsmängeln
- Nachweis von Gewährleistungsmängeln
- Abnahme-Begleitung von Unternehmerleistungen
- Baubegleitende Qualitätskontrollen
- Feststellung der Abnahmereife
- Beratung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien