Abnahme von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum in Hamburg

Das Sachverständigenbüro Bausachverstand Kaiser begleitet die Abnahme von Gemeinschaftseigentum in der Metropolregion Hamburg. Gerne betreuen wir auch die Abnahme von Sondereigentum für Sie. Nutzen Sie als Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, sich durch gutachterliche Leistungen vor finanziellen Nachteilen und Problemen mit Baufirmen zu schützen.

Es ist sinnvoll, vor der Abnahme von Gemeinschaftseigentum einen kompetenten Sachverständigen in Hamburg mit der Feststellung von Mängeln zu beauftragen – Nutzen Sie die Option, sich vor Vermögensschäden zu schützen:

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger
  • Ausgezeichnete fachliche Expertise
  • Jahrelange Erfahrung als Bau- und Projektleiter im Hochbau
  • Fundiertes Know-how im Alt- und Neubau
  • Unabhängige Beratung
  • Zielorientierte Vorgehensweise
  • Bewährte Konfliktvermeidungs- und Konfliktlösungsstrategien
  • Vorbildlicher Kundenservice und exzellente Kundenzufriedenheit

Nachdem ein Bauvorhaben abgeschlossen wurde, erfolgt die Abnahme der Werkleistung. Vorher sollten Sie das Gemeinschaftseigentum durch einen kompetenten Sachverständigen in Hamburg gründlich auf Baumängel untersuchen lassen. Für die Abnahme von Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich der Vertragspartner der Bau- oder Handwerksfirma zuständig. Diese Aufgabe kann in Hamburg somit nicht auf den WEG-Verwalter delegiert werden. Deshalb sollten sich die Eigentümer, die mit der Bau- oder Handwerksfirma den Vertrag geschlossen haben, durch ein fundiertes Baugutachten vor der Abnahme von Gemeinschaftseigentum, aber auch des Sondereigentums in Hamburg absichern. Sind Sie an diesem Service interessiert? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Bausachverstand Kaiser.

Abnahme von Sondereigentum in Hamburg

Die Abnahme von Sondereigentum, zu der Sie als zukünftiger Eigentümer rechtlich verpflichtet sind, ist ein wichtiger Punkt, um die Qualität der gekauften Immobilie in Hamburg festzustellen. Zur Abnahme muss das sogenannte Werk vertragsgemäß, rechtzeitig und im Wesentlichen frei von Mängeln hergestellt sein. Aufgrund meiner mehrjährigen Berufserfahrung in der Bau- und Projektleitung kenne ich die Vorgehensweisen verschiedener Bauträger und Bauunternehmen und begleite Sie umfassend während der Abnahme Ihres Sondereigentums. Selbstverständlich übernehme ich auf Wunsch außerdem die Begleitung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum im Raum Hamburg und sichere Sie somit umfassend gegen juristische und finanzielle Nachteile ab.

Als unabhängiger Bausachverständiger biete ich Ihnen neben der Begleitung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum in Hamburg ein breites Spektrum gutachterlicher Leistungen im Bauwesen:

  • +Schadensbegutachtung
  • +Bewertung von Ausführungsmängeln
  • +Nachweis von Gewährleistungsmängeln
  • +Abnahme-Begleitung von Unternehmerleistungen
  • +Baubegleitende Qualitätskontrollen
  • +Feststellung der Abnahmereife
  • +Beratung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien

Bauabnahme im Großraum Hamburg begleiten lassen

Das Gemeinschaftseigentum ist der Teil einer Liegenschaft, der allen Eigentümern zu entsprechend aufgeteilten Teilen gehört. Möchten Sie als Eigentümergemeinschaft die Abnahme der Handwerkerleistung in Hamburg professionell begleiten lassen oder benötigen Sie gutachterliche Hilfe bei Mängeln, die zum Gemeinschaftseigentum (Fassade, Dach, Fenster usw.) gehören, so berate und unterstütze ich Sie hinsichtlich der Aufnahme und neutralen Feststellung etwaiger Mängel. Gern stehe ich auch bei der Mangelbeseitigung zur Seite und führe auf Wunsch weitere Qualitätskontrollen durch. Nehmen Sie Kontakt mit Bausachverstand Kaiser auf, wenn Sie einen Experten mit der Begleitung der Bauabnahme in Hamburg beauftragen möchten. Ich begleite sowohl die Abnahme von Gemeinschaftseigentum als auch von Sondereigentum in der Metropolregion Hamburg sowie weiten Teilen Norddeutschlands.

Ordnungsgemäße Mangelbeseitigung in Hamburg

Sobald die Abnahme von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum in Hamburg vollzogen wurde, beginnt die vertraglich beziehungsweise gesetzlich geregelte Gewährleistung zur Bauleistung. Rechtlich betrachtet kommt es jetzt zum Übergang der Gefahr, aber auch zur Beweislastumkehr: Sollte ein Mangel nach Abnahme festgestellt werden, ist der Bauherr verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel vor Abnahme bereits bestanden hat. Auch hierbei berate und unterstütze ich Sie vollkommen neutral und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Die beste Möglichkeit, um Probleme mit der Mangelbeseitigung in Hamburg zu vermeiden, ist eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Damit wird gewährleistet, dass Mängel rechtzeitig vor Abnahme des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums erkannt werden und somit vor Umkehr der Beweislast eine Mangelbeseitigung durch die ausführende Bau- oder Handwerksfirma in Hamburg erfolgt. Möchten Sie sich umfassend vor Problemen mit der Mangelbeseitigung in Hamburg schützen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und beauftragen Sie das Sachverständigenbüro Bausachverstand Kaiser mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle.

Wie kann ich Ihnen behilflich sein?

Ing. Alexander Kaiser, M. Eng.
Waldweg 40
D-22393 Hamburg
+49 (0) 40 317 956 36
+49 (0) 160 455 8008
info@bausachverstand-kaiser.de
www.bausachverstand-kaiser.de

Treten Sie gerne mit mir in Kontakt

whatsApp